Spezialist Zahnästhetik in Ungarn

Spezialisierungen: Zahnimplantate, Zahnüberkronungen, Keramikveneers und Parodontose-Operationen

Garantie

Professor Szabo gewährt eine Garantie auf alle zahnmedizinischen Arbeiten, die den üblichen internationalen Standards entspricht oder darüber hinausgeht. Die Garantie umfasst Professor Szabos Zeit und die notwendigen Materialkosten. Sie deckt keine Kosten für die Reise, Unterkunft oder eventuell resultierende Verluste.
Folgend die Garantiezeiten für zahnmedizinische Arbeiten:
  • Implantate - 5 Jahre
  • Teilprothesen - 3 Jahre
  • Komplettes Gebiss - 1 Jahr
  • Brücken, Kronen, Inlays - 5 Jahre
  • Füllungen - 2 Jahre

Es gibt jedoch Umstände, unter denen die Garantie nicht greift. Diese sind:

  • Teilrekonstruktionen
  • Bei denen ein Teil der Arbeit von einem anderen Zahnarzt durchgeführt wurde
  • Wenn Sie Zahnfleisch- oder parodontitische Krankheiten haben, die Professor Szabo nicht behandelt hat
  • Extensive Gewichtsabnahme oder Zunahme in kurzer Zeit
  • Probleme, die sich aus Unterernährung oder schlechten Gewohnheiten ergeben
  • Wenn eine Krankheit vorliegt, die ungünstige Auswirkungen auf die Mundhöhle haben kann (z.B. Diabetis, Epilepsie, Osteoporose, Nachwirkungen exzessiver Röntgenbestrahlung oder Chemotherapie)
  • Verletzungen durch Unfälle, Sport oder Dritte
  • Wenn Sie nicht zur jährlichen Kontrolluntersuchung erscheinen
  • Wenn die Zahnprothese nicht richtig benutzt wird
  • Wenn die Anweisungen Professor Szabos nicht ordentlich befolgt werden
  • Wenn die Mundhygiene vernachlässigt wird
  • Bei natürlichem Rückgang des Zahnfleisches und des Knochens
  • Für die Inanspruchnahme der Garantie müssen Sie Professor Szabo umgehend, und bevor Sie andere Maßnahmen ergreifen, verständigen
     
     
     
    13, Egregyi Utca  l  Heviz  l  8380  l  Hungary  l   Email: dentist@kraftmark.com
     
     
     
     
Laut des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom Januar 2004 sind alle Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenerstattung zahnärztlicher Dienstleistungen in allen Staaten der Europäischen Union - somit auch in Ungarn - berechtigt. Vor der Abreise muss man die Behandlung anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa des Heil- und Kostenplans von der befugten Krankenkasse prüfen und genehmigen lassen. Unter dem Begriff Zahnersatz sind Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate zu verstehen.

Zahnimplantat


Metallkeramikkrone


Veneers


Zahnbleichen


Zirkonium Krone

530

 

210

 

250

 

530

 

320