Laut des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom Januar 2004 sind alle Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenerstattung zahnärztlicher Dienstleistungen in allen Staaten der Europäischen Union - somit auch in Ungarn - berechtigt. Vor der Abreise muss man die Behandlung anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa des Heil- und Kostenplans von der befugten Krankenkasse prüfen und genehmigen lassen. Unter dem Begriff Zahnersatz sind Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate zu verstehen.