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Galerie

 

Eine Auswahl des Lächelns von unserem Zahnkosmetik Patienten

Laut des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom Januar 2004 sind alle Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenerstattung zahnärztlicher Dienstleistungen in allen Staaten der Europäischen Union - somit auch in Ungarn - berechtigt. Vor der Abreise muss man die Behandlung anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa des Heil- und Kostenplans von der befugten Krankenkasse prüfen und genehmigen lassen. Unter dem Begriff Zahnersatz sind Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate zu verstehen.

Zahnimplantat


Metallkeramikkrone


Veneers


Zahnbleichen


Zirkonium Krone

530

 

210

 

250

 

530

 

320